
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geltung und Geltungsbereich
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferverträge zwischen der KRONOSPAN SCHWEIZ AG, CH-6122 Menznau ("KRONOSPAN") und ihren Vertragspartnern ("Käufer"). Sie regeln die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der KRONOSPAN und ihren Vertragspartnern.
- Allfällige Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der KRONOSPAN.
Angebot und Vertragsschluss
- Gibt der Käufer eine Bestellung auf, gilt diese als bindendes Angebot des Käufers. Die KRONOSPAN kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
- Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der KRONOSPAN zustande, auch wenn die Bestellung gegenüber einem Vertreter der KRONOSPAN erfolgt ist.
Preise
- Massgeblich sind die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Währungen. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben.
- Verändern sich die Rohstoff- oder Energiepreise nach Bestellungsabgabe nachhaltig, ist die KRONOSPAN ermächtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
- Die Rechnungen der KRONOSPAN sind vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung gemäss Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 6 % geschuldet.
Lieferung
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart. Die Packung kann gesondert berechnet werden und wird nicht zurückgenommen. Die KRONOSPAN ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Wird die Lieferung durch einen Hinderungsgrund, der ausserhalb des Einflussbereichs der KRONOSPAN liegt, wesentlich erschwert, ist die KRONOSPAN berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wie insbesondere bei Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder wenn ein Zulieferer die KRONOSPAN nicht rechtzeitig beliefert hat.
- Entsteht dem Käufer durch einen von der KRONOSPAN verschuldeten Lieferverzug ein Schaden, so haftet die KRONOSPAN dafür nur, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Versand.
- Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich und unter Angabe der behaupteten Vertragswidrigkeit gegenüber der KRONOSPAN erhoben werden. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
- Ist die Ware nicht vertragsgemäss, so ist die KRONOSPAN berechtigt, innert einer angemessenen Frist die mangelhafte Ware durch Nachlieferung vertragsgemässer Ware kostenlos zu ersetzen. Weitergehenden Ansprüche des Käufers wie insbesondere auf Ersatz von Arbeit, Material oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, ebenso die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung des Kaufpreises durch den Käufer.
- Mengenabweichungen von bis zu 10 % werden vom Käufer anerkannt.
- Vom Käufer im Werk übernommene Ware gilt als genehmigt und kann nicht mehr beanstandet werden. Nach Beginn der Bearbeitung oder Verarbeitung der von der KRONOSPAN gelieferten Ware sind jegliche Ansprüche des Käufers verwirkt. Die Mängelrüge berechtigt den Käufer nicht, Annahme der Ware oder Zahlung zu verweigern.
Eigentumsvorbehalt
- Die KRONOSPAN behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren vor bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien CH-6130 Willisau, Schweiz.
- Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterstehen dem einheitlichen UN-Kaufrecht (CISG) und, soweit dieses nicht einschlägig ist, dem schweizerischen Recht.
Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
KRONOSPAN ist frühestens zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn die Zahlung des vereinbarten Preises sichergestellt ist, und zwar durch die von Kronospan Schweiz AG genutzte Warenkreditversicherung, eine für Kronospan Schweiz AG annehmbare Bankbürgschaft oder Vorkasse. Ist das bis zum vereinbarten Liefertermin nicht der Fall, kann Kronospan Schweiz AG vom Vertrag zurücktreten.

