
Ihre Garantie
Kronospan Switzerland AG gewährt Käufern von Kronoswiss-Laminatfussboden neben den uneingeschränkt geltenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen eine ab dem Datum des Kaufes gültige, zusätzliche Garantie auf die Abriebbeständigkeit der Oberfläche von Kronoswiss-Laminatfussboden nach Massgabe der folgenden Bestimmungen:
Garantievoraussetzungen
Kronoswiss-Laminatfussboden muss vor und während seiner Verlegung auf vorhandene Mängel geprüft werden. Trotz sichtbarer Mängel verlegter Kronoswiss-Laminatfussboden ist von der Garantie ausgeschlossen. Kronoswiss-Laminatfussboden muss entsprechend der Verlegeanleitung fachgerecht in trockenen Räumen gemäß seiner jeweiligen Beanspruchungsklasse verlegt worden sein. In Nassräumen verlegter Kronoswiss-Laminatfussboden ist von der Garantie ausgeschlossen. Abriebstellen an Kronoswiss-Laminatfussboden müssen auf einer Fläche von mindestens 1 cm2 deutlich erkennbar sein; insbesondere muss die Dekorschicht vollständig abgerieben sein. Abriebstellen an den Elementkanten und unsachgemäße, insbesondere durch mechanische Beanspruchung verursachte Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen. Zum Erhalt der Garantie muss Kronoswiss- Laminatfussboden entsprechend der Pflegeanleitung regelmäßig gereinigt und gepflegt werden. Etwaige Garantieansprüche sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Abriebs unter Vorlage der Originalrechnung beim Händler geltend zu machen. Zur Überprüfung von Garantieansprüchen erhält Kronospan Switzerland AG das Recht, den betroffenen Boden vor Ort zu besichtigen.
Garantieleistungen
In Garantiefällen liefert Kronospan Switzerland AG Ersatz für die beschädigten Elemente. Ist der betroffene Kronoswiss-Laminatfussboden nicht mehr lieferbar, kann der Käufer Ersatz gleichwertiger Qualität aus dem aktuellen Sortiment von Kronospan Switzerland AG wählen. Da von einem jährlichen nutzungsbedingten Wertverlust des Kronoswiss-Laminatfussboden von 10% auszugehen ist, macht Kronospan Switzerland AG eine Ersatzlieferung von einer entsprechenden Zuzahlung des Kunden abhängig. Eine Haftung für weitere Schäden, insbesondere Folgeschäden – wie mit dem Ein- und Ausbau und dem Transport von beschädigtem Kronoswiss-Laminatfussboden verbundene Kosten – ist ausgeschlossen.
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| Wohnen | Gewerbe |
| Swiss-Solid Pro | HDF AC 5 / KL. 33 | 30 Jahre | 5 Jahre |
| Swiss-Solid | HDF AC 5 / KL. 33 | 30 Jahre | 5 Jahre |
| Giant | HDF AC 5 / KL. 33 | 30 Jahre | 5 Jahre |
| Swiss-Plank Natural | HDF AC 4 / KL. 32 | 25 Jahre | 3 Jahre |
| Swiss-Plank Elite | HDF AC 4 / KL. 32 | 25 Jahre | 3 Jahre |
| Swiss-Noblesse | HDF AC 4 / KL. 32 | 20 Jahre | 2 Jahre |
| Swiss-Scrape | HDF AC 3 / KL. 31 | 18 Jahre | 1 Jahr |
| Mega | HDF AC 4 / KL. 32 | 20 Jahre | 2 Jahre |
| Swiss-Prestige | HDF AC 3 / KL. 31 | 15 Jahre | 1 Jahr |

